Rechtsanwalt Jan Schweers in Bremen
Akteneinsicht in alle Beweismittel
Amtsgericht Bamberg, Urteil vom 02.03.2012, Az.: 14 Owi 2311 Js 13450/11
Der Verteidiger hat auch ein Recht auf Vorlage bestimmter Beweismittel, wenn diese nicht Teil der Bußgeldakte sind. Er muss sich nicht vertrösten und auch nicht verweisen lassen die Beweismittel beim Polizeipräsidium einzusehen. Ihm sind die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
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